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« Previous Page Table of Contents Next Page »NHB 2013 Variotherm Nachhaltigkeitsbericht 11/12 - 12/13
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Produktverantwortung
PR3 Produkte und Dienstleistungen, die gesetzlichen Informationspflichten unterliegen
Zu jeder Zeit stellen wir umfangreiche technische Informationen auf unserer Webseite zur Verfügung. Der Zugriff ist über einen persönlichen Login möglich. Zur Verfügung stehen Montageanleitungen, Planungshandbücher, Datenblät-ter, Produktvideos und ausführliches Bildmaterial. Bereits Angebote ergänzen wir mit Beilagen oder Links betreffend technischer Informationen. Jeder Lieferung werden die jeweiligen Montageanleitungen beigelegt.
GRI-Standard
GRI-Leitfaden
Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt weltweit anwendbare Qualitätskriterien für Nachhaltigkeitsberichter-stattung und bezieht dazu eine breite Auswahl von Stakeholdern aus Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerver-tretungen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und anderen Bereichen mit ein. Der GRI Leitfaden zur Nachhaltigkeitsbe-richterstattung soll als allgemeingültiger Rahmen für die Berichterstattung einer Organisation über ihre ökonomische, ökologische und gesellschaftlich/soziale Leistung dienen. Die freiwillige Anwendung der darin festgelegten Kriterien erhöht die Transparenz, Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Neu: 4. Generation
Im Mai 2013 wurde in Amsterdam der überarbeitete Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Seit dem Erscheinen der ersten Richtlinie im Jahr 1999 (G1) ist dies bereits die 4. Generation (G4), welche unter Einbindung tausender Anspruchsgruppen erarbeitet wurde. Nachdem Variotherm mit der Erstellung dieses Berichts bereits vor Veröffentlichung der G4 begonnen hat, kam noch die Generation 3 zur Anwendung.
G3 – Anwendungsebenen
Nach GRI 3 berichtende Organisationen sind verpflichtet zu deklarieren, bis zu welchem Grad sie sich an den Vorgaben des GRI Leitfadens orientieren.
Die nachstehende Grafik zeigt, welche Anforderungen mit den drei möglichen Anwendungsebenen A, B oder C verbun-den sind.
C B A C B A + + +
Berichten Sie über: 1.1 2.1 – 2.10 3.1 – 3.8, 3.10 – 3.12 4.1 – 4.4, 4.14 – 4.15
Berichten Sie über: alle Kriterien für Ebene C und: 1.2 3.9, 3.13 4.5 – 4.13, 4.16 – 4.17
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie
Angaben zu mindestens 20 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte aus dem ökonomischen, dem ökologischen Bereich sowie aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Gesellschaft und Produkt-verantwortung jeweils ein Indikator enthalten sein.
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie
* Sofern es für die Branche eine endgültige Version gibt
Die selben Anforderungen wie für Ebene B G3 Angaben zum
Managementansatzes
G3 Leistungsindikatoren
und Leistungsindikatoren in Sector Supplements
Anwendungsebenen
Angaben zu mindestens 10 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte sowohl aus dem ökonomischen, als auch aus dem ökolo-gischen Bereich sowie aus dem sozial/gesell-schaftlichen Bereich jeweils mindestens ein Indikator enthalten sein.
Angaben zu jedem G3-Kernindikator und zu jedem Sector Supplement-Indikator * : Unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips sollte entweder: a) der Indikator dargestellt oder b) erläutert werden, warum dazu keine Angaben gemacht werden können.
Managementansatzes erfolgt nicht.
Der gegenständliche Nachhaltigkeitsbericht von Variotherm entspricht nach Selbsteinschätzung der Anwendungs-ebene B (Version GRI 3.1).
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