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Steiermark - Förderung für Niedertemperatursysteme

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet einmalige, nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge.

Errichtung von Niedertemperatur-Wärmeabgabesystemen mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40°C

Es werden Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime gefördert.

Quelle (LINK)
Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark 'Kleine Sanierung'
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
Stand 1. Jänner 2023