Modulplatten | 105 mm Rohrabstand

ModulPlatten

mit 105 mm Rohrabstand

Die ModulPlatte-Classic gibt es für Decken auch mit einem Rohrabstand von 105 mm. So lassen sich etwa Lichtkonzepte noch einfacher realisieren. Die Platten gibt es in einer Höhe von 1000, 1500 oder 2000 mm und einer Breite von 625 mm.

Die Decke kann durchgehend mit den aktivierten ModulPlatten mit 75 mm Rohrabstand zum Heizen und Kühlen belegt werden. Lichtspots oder andere Einbauten wie Rauchmelder, Lautsprecher usw. werden in die Platten mit dem um 30 mm größeren Rohrabstand eingebaut.

So kann die Realisierung aussehen: Ca. 90 % der Decke werden mit der ModulPlatte mit dem Standard-Rohrabstand von 75 mm belegt, 10 % mit der neuen Platte mit 105 mm. Eine optimale Heiz- und Kühlleistung ist garantiert.

Geprüft, denn sicher ist sicher!

Die ModulPlatte ist klimafreundlich, umweltverträglich, zertifiziert und brandschutzsicher. Sie erfüllt höchste Sicherheitsnormen und wurde unter anderem vom Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung IBS-Linz auf ihre Brandschutzsicherheit nach EN 1363-1 und EN 1364-1 geprüft.

Prüfnummer: 10111710.

Plattenkenndaten:

Platte: Baubiologisch geprüfte Gipsfaserplatte

Brandverhalten gem. DIN EN 13501-1: nicht brennbar, A2

Kennzeichnung gem. DIN EN 15283-2: GF-I-W2-C1

Wärmeleitfähigkeit λ: 0,32 W/mK

Rohdichte ρK: 1150 ± 50 kg/m3

Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ: 13

Hinweise:

  • Die Variotherm ModulPlatten dürfen bei tragenden Konstruktionen keine statischen Lasten übernehmen bzw. nicht zur statischen Gebäudeaussteifung herangezogen werden.
  • Während Lagerung, Montage und weiterer Verarbeitung der ModulPlatten sowie Bauphase und Nutzung des Gebäudes, darf die relative Luftfeuchtigkeit 70 % nicht überschreiten. Nassputze und Nassestriche müssen vor der Montage der ModulPlatten eingebracht werden und trocken sein. Die ModulPlatten dürfen in Räumen bis zur Feuchtigkeitsklasse W3 (ÖNORM B 3407) eingesetzt werden. Der Einbau ab Feuchtigkeitsklasse W4 (z.B. Betriebsküche und Duschanlagen) ist nicht zulässig.